AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Rudolf Reitinger - Poolbedarf Lenaustraße 11, 4061 Pasching / Österreich Telefon: +43 664 / 730 035 72 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Homepage: www.poolbedarf-reitinger.at UID-Nr.: ATU66535109 1.Allgemeine Bestimmungen 1.1.Grundlagen / Geltungsbereich / Rettungsklausel Für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (im Folgenden „Firma Rudolf Reitinger“) genannt, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei deren Punkte 1. und 5. auf sämtliche, die Punkte 2., 3. und 4. jeweils auf bestimmte Rechtsverhältnisse anzuwenden sind. Im Zweifel ist jedoch davon auszugehen, dass die AGB zur Gänze anzuwenden sind und bei Widersprüchen die jeweils für die Firma Rudolf Reitinger vorteilhafteste Regelung Anwendung findet. Die Auslegungsregel des § 915 zweiter Halbsatz ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen und Rechtsverhältnisse und zwar auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Zu widerstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Firma Rudolf Reitinger ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Alle Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Firma Rudolf Reitinger schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten diese nur in dem in der Vereinbarung angegebenen Umfang. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder – aus welchem Grund auch immer – nicht Vertragsinhalt werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, deren Sinn und Zweck am nächsten kommende Bestimmung, zu ersetzen. 1.2.Eigentumsvorbehalt /Zahlungsbedingungen / Verzugszinsen Die angefallenen Kosten und Gebühren sind vom Auftraggeber bei Rechnungserhalt ohne Abzug zu entrichten. Bei Lieferungen an den Besteller / Auftraggeber bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art auch immer, Eigentum der Firma Rudolf Reitinger. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma Rudolf Reitinger. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt die Firma Rudolf Reitinger unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Besteller / Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Rudolf Reitinger berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie monatlich 1,5% Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist die Firma Rudolf Reitinger bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche Leistungen aus oder im Zusammenhang mit Dienstleistungsverträgen – einschließlich Aufklärung, Aktualisierung, usw. – mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben. Die Nichtdurchführung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber der Firma Rudolf Reitinger nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Ebenso ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung oder Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Gegenforderungen können nur dann aufgerechnet werden, wenn diese von der Firma Rudolf Reitinger schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt worden sind. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Lieferembargos und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von der Firma Rudolf Reitinger liegen (Verzögerungen), entbinden die Firma Rudolf Reitinger von der Lieferverpflichtung bzw. verlängern vereinbarte Lieferzeiten um die Dauer solcher Verzögerungen. 1.3.Informations- und Mitwirkungspflicht / Sorgfaltspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die organisatorischen, zeitlichen und technischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Leistungserbringung dienliches Arbeiten erlauben. Im Hinblick auf die Leistungen anderer Dienstleister / Berater bestehen ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung keinesfalls besondere Pflichten (z.B. Abgleichung, Prüfung, Koordination, usw.). Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Firma Rudolf Reitinger ohne Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen unverzüglich Kenntnis erlangt, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge, Situationen und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Firma Rudolf Reitinger bekannt werden. Für Unterlagen und sonstige Informationen sowie Anweisungen, welche der Auftraggeber der Firma Rudolf Reitinger übergibt bzw. erteilt, gilt jedenfalls die Vermutung, dass diese von einem Sachverständigen / Sachkundigen erstellt bzw. erteilt wurden; die Firma Rudolf Reitinger darf sich daher ohne weitere Prüfungen auf die Richtigkeit solcher Informationen und Anweisungen verlassen, sofern der Auftraggeber eine weitere Prüfung nicht ausdrücklich verlangt. 1.4.Dokumente / schriftliche Unterlagen / Informationen / Weitergabe an Dritte Angaben in von Firma Rudolf Reitinger zur Verfügung gestellten Dokumenten erfolgen nach eingehender Bearbeitung, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, für Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder infolge nachträglicher Veränderung der Informationen oder Produkte durch den Auftraggeber. Die erbrachten Leistungen und erteilten Auskünfte richten sich ausschließlich an den Auftraggeber, eine Weitergabe an Dritte ist daher ohne Zustimmung der Firma Rudolf Reitinger ausgeschlossen. Dritte können sich daher weder auf die Richtigkeit der von der Firma Rudolf Reitinger erbrachten Leistungen und/oder erteilten Auskünfte verlassen noch diese auf Ersatz allfälliger Schäden in diesem Zusammenhang in Anspruch nehmen. Unabhängig davon, ist der Auftraggeber jedoch bei vertragswidriger Weitergabe erbrachter Leistungen und erteilten Auskünften zur Schad- und Klagloshaltung der Firma Rudolf Reitinger gegenüber Dritten verpflichtet, welche mittelbar oder unmittelbar aufgrund der Weitergabe Ansprüche gegen die Firma Rudolf Reitinger geltend machen. 1.5.Schadenersatz / Haftungsausschluss Die Firma Rudolf Reitinger haftet dem Auftraggeber für sämtliche Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt auch für Schäden, welche von Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers oder diesem sonst zurechenbaren Dritten verursacht wurden, soweit die Haftung der Firma Rudolf Reitinger für solche Schäden gesetzlich nicht bereits weitergehend beschränkt ist. Bestehen Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche der Firma Rudolf Reitinger gegenüber Erfüllungsgehilfen oder Dritten,tritt die Firma Rudolf Reitinger diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich jedenfalls nach Abtretung von Ansprüchen gegen Kooperationspartner ausschließlich an diese bzw. soweit zulässig, nach Abtretung von Ansprüchen gegen sonstige Dritte ausschließlich an diese sonstigen Dritten halten. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, längstens jedoch innerhalb von drei Jahren ab Beginn des anspruchsbegründenden Ereignisses oder Umstandes gerichtlich geltend gemacht werden. Die Beweislast für eine rechtswidrige und schuldhafte Verursachung eines Schadens durch die Firma Rudolf Reitinger trifft den Auftraggeber; § 1298 ABGB wird ausdrücklich abbedungen. Die Firma Rudolf Reitinger haftet nicht für Druck-, Satz-, Schreib- bzw. sonstige Fehler in Seminarunterlagen, Vorträgen, Internetseiten und sonstigen Dokumenten und Informationsträger - welcher Art auch immer. Sollte einer der vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen unzulässig, nichtig oder sonst unwirksam sein, haftet die Firma Rudolf Reitinger in jedem Falle beschränkt auf das für die Nutzung entrichtete Entgelt im betreffenden Jahr. 1.6.Nachbesserung / Service Die Firma Rudolf Reitinger ist bemüht, zu ihrer Kenntnis gelangende Unrichtigkeiten der von ihr angebotenen oder erbrachten Leistungen zu beheben und Adaptierungsmaßnahmen zu setzen. 1.7.Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht Die Firma Rudolf Reitinger verpflichtet sich zu unbedingter Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gebrachten geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jegliche Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Die Firma Rudolf Reitinger ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass dafür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Weiteres verpflichtet sich die Firma Rudolf Reitinger über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen und Geheimhaltung zu bewahren. Die Firma Rudolf Reitinger ist von der Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Diese Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Die Firma Rudolf Reitinger wird sich bemühen, die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflicht auf Gehilfen und Stellvertreter zu überbinden, haftet jedoch nicht für Verletzungen dieser Pflicht durch solche oder andere Dritte. 1.8.Konventionalstrafe Bei einem Verstoß gegen folgende, in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Vereinbarungen, wird eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von Euro 12.000 für jede einzelne Pflichtverletzung fällig: - für die Abwerbung von Dritten (Punkt 4), -für Verstöße im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums (Punkt 4). 2.Seminare / Veranstaltungen/sonstige Informationsverantaltungen 2.1.Teilnahmebedingungen Ist der Besuch eines Seminares / einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese in der Kursinformationsbroschüre gesondert angeführt und sind vom Teilnehmer zu erfüllen.
2.2.Anmeldungen Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldungen, Umbuchungen und Stornierungen zu Seminaren und sonstigen Veranstaltungen nimmt die Firma Rudolf Reitinger nur schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. 2.3.Teilnahmegebühr Es gelten die im jeweilig aktuellen Programm angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 2.4.Stornobedingungen Da Teilnahmeplätze für Seminare und sonstige Veranstaltungen nicht kurzfristig nachbesetzt werden können, muss die Firma Rudolf Reitinger wir für Abmeldungen (Stornos der Anmeldungen) ab sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50 % und drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn 100 % Stornogebühr des Kursbeitrages verrechnen. Samstag gilt nicht als Werktag. Die Stornogebühr entfällt, wenn Sie ein Ersatzteilnehmer nominiert wird und dieser Umstand der Firma Rudolf Reitinger schriftlich (siehe Punkt 2 - Anmeldungen) mitgeteilt wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktritts- bzw. Stornoerklärung ist das Einlangen bei der Firma Rudolf Reitinger. 2.5.Rücktrittsrecht für Konsumenten im Sinne des KSchG Erfolgt die Buchung eines Kurses/Seminars im Fernabsatz, insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder Internet , steht Teilnehmern, welche gemäß § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Konsumenten sind, ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des KSchG zu. Da die Firma Rudolf Reitinger ihre Leistungen hauptsächlich gegenüber Unternehmern erbringt und die Konsumenteneigenschaft ihrer Vertragspartner nicht im Einzelnen prüfen kann, sind Auftraggeber, welche die angebotenen Leistungen als Konsumenten in Anspruch nehmen, zur Bekanntgabe ihrer Konsumenteneigenschaft verpflichtet, sodass die Firma Rudolf Reitinger ihre gesetzlichen Informationspflichten gemäß §§ 5c ff KSchG erfüllen kann. Unterlässt der Auftraggeber die Bekanntgabe seiner Konsumenteneigenschaft bis spätestens drei Werktage nach Vertragsabschluss, verzichtet er damit auf eine spätere Berufung auf diese und die damit zusammenhängenden Informations- und Rücktrittsrechte. Dies gilt nicht für Seminare/Kurse und sonstige Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 2.6.Änderungen im Seminar- und Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage Aufgrund langfristiger Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteil-nehmerzahl ab. Die Firma Rudolf Reitinger muss sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die angemeldeten Teilnehmer werden davon rechtzeitig verständigt. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung (Seminare uä) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber der Firma Rudolf Reitinger sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Programmplanumstellungen bei Seminaren und sonstigen Veranstaltungen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits einbezahlten Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto oder durch Ausstellung einer Gutschrift. 2.7.Besuchsbestätigung, Skripten und sonstige Informations- und Arbeitsunterlage Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 75 % der betreffenden Veranstaltung anwesend war, bzw. teilgenommen hat. Für die meisten Seminare und Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Bücher, Skripten oder sonstige Informationsunterlagen zur Verfügung, deren Kosten, sofern nicht anderes bekannt gegeben wurde, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn ausgegeben werden. 2.8.Haftungsausschluss Unbeschadet des Punktes 1.3 wird für persönliche Gegenstände der Teilnehmer sowie für bereitgestellte Bücher, Skripten oder sonstige Informationsunterlagen von der Firma Rudolf Reitinger keine Haftung übernommen. Aus der Umsetzung / Anwendung der erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber der Firma Rudolf Reitinger geltend gemacht werden. 3.Gewährleistung, Haftung, Änderungen Die Gewährleistung wegen mangelnder Eignung von Leistungen der Firma Rudolf Reitinger zu einer bestimmten Verwendung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Firma Rudolf Reitinger leistet ausschließlich für mittlere Art und Güte ihrer Leistungen Gewähr. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Der Auftraggeber ist bei sonstigem Verlust jeglichen Anspruchs aus einer Mangelhaftigkeit (Gewährleistung, Anfechtung Irrtümer, Schadenersatz, …) verpflichtet, die Leistung der Firma Rudolf Reitinger unverzüglich und eingehend zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 3 Werktagen ab Übergabe unter genauer Bezeichnung der Mängel und Vorlage eines geeigneten Nachweises der Mangelhaftigkeit schriftlich zu rügen. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Firma Rudolf Reitinger ist ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels sowie dessen Vorliegen im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Auftraggeber zu beweisen. Die Firma Rudolf Reitinger hat ihre Gewährleistungspflicht ausschließlich nach ihrer Wahl durch Verbesserung oder Preisminderung zu erfüllen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Firma Rudolf Reitinger bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche aus einer Mangelhaftigkeit alle zur Untersuchung, Mängelfeststellung und -behebung erforderlichen Hilfestellungen leisten und erforderlichen begleitenden Maßnahmen durchführt. Bei (nachträglicher) Unrichtigkeit einer Mängelrüge ist die Firma Rudolf Reitinger berechtigt, Leistungen, welche aufgrund dieser Mängelrüge (Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung) erbracht wurden zu den üblichen Stundesätzen zuzüglich Materialkosten ersetzt zu verlangen. Die Anfechtung von Verträgen wegen Verkürzung über die Hälfte wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind insbesondere ausgeschlossen für: - die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und / oder technischen Hardware - Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder Dienstleister - Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten - Fehler, Störungen oder jegliche Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transport-, oder Lieferschäden zurückzuführen sind. 4.Beratungsleistungen und Dienstleistungen 4.1.Leistungserbringung durch Dritte / Abwerbungsverbot Die Firma Rudolf Reitinger ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen und hat für deren Leistungen gemäß Punkt 1.5.1 einzustehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich die Firma Rudolf Reitinger zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Verstöße lösen die Konventionalstrafe gemäß Punkt 1.8 aus, der Auftraggeber haftet zudem für über diese hinausgehende Schäden einschließlich eines entgangenen Gewinns. 4.2. Erbringung der Beraterleistung Die Erbringung von Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit Erstellung, Verkauf und Bearbeitung (einschließlich im Zusammenhang mit Inbetriebnahme und/oder Anpassung an die Bedürfnisse des Auftraggebers) von Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukten durch Mitarbeiter der Firma Rudolf Reitinger erfolgt zusammen mit einem Ansprechpartner des Auftraggebers und basiert auf den vom Auftraggeber bzw. von diesem Ansprechpartner zur Verfügung gestellten Informationen. 4.3. Kündigung Verträge über oder in Zusammenhang mit den Beraterleistungen, Dienstleistungen und Dienstleistungsprodukten werden als unbefristete Verträge abgeschlossen. Sie können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Letzten des Monats jedes Halbjahres (30.6. bzw. 31.12.) nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr schriftlich gekündigt werden. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Firma Rudolf Reitinger gültig. Bei rechtzeitigem Eingang der Kündigung bei der Firma Rudolf Reitinger bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres (30.6. bzw. 31.12) endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf dieses Halbjahres. 4.4.Schutz des geistigen Eigentums / Werknutzungsbewilligung Die Urheberrechte an den von Firma Rudolf Reitinger und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Handbücher, Publikationen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei der Firma Rudolf Reitinger. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Rudolf Reitinger zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Ausgenommen es handelt sich um Informationen die den zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt werden müssen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung der Firma Rudolf Reitinger – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Ein Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die Firma Rudolf Reitinger zur sofortigen (vorzeitigen) Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie unabhängig davon zur Einforderung der vereinbarten Konventionalstrafe und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schadenersatz einschließlich eines allenfalls entgangenen Gewinns.
4.5.Rechnung Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält die Firma Rudolf Reitinger eine den Finanzvorschriften entsprechende Rechnung, gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Firma Rudolf Reitinger. Die Firma Rudolf Reitinger ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Der Rechnungsbetrag, ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Die Firma Rudolf Reitinger wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich, bzw. nach Vereinbarung zu ersetzen. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, welche auf Seiten des Auftraggebers liegen oder keiner Vertragspartei zugeordnet werden können oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Firma Rudolf Reitinger, so behält die Firma Rudolf Reitinger den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars / Stundensatzes ist die Rechnungssumme für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars / Stundensatzes für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist die Firma Rudolf Reitinger von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit (im Einzelnen gilt Punkt 1.2.). Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche der Firma Rudolf Reitinger wird dadurch aber nicht berührt. 5.Schlussbestimmungen / Rechtswahl / Gerichtsstand Änderungen des Vertrages, dieser AGB sowie das Abgehen von diesen bedürfen der Schriftform; ebenso das Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Firma Rudolf Reitinger ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechtes anzuwenden. Erfüllungsort ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde (wird), A-4061 Pasching. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Firma Rudolf Reitinger gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in A-4050 Traun als vereinbart. |